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SG Gotha, 04.08.2003 - S 6 RJ 64/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 04.08.2003 - S 6 RJ 64/02
- LSG Thüringen, 29.01.2007 - L 6 RJ 1024/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Auszug aus SG Gotha, 04.08.2003 - S 6 RJ 64/02
Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass die lange Verjährungsfrist nicht nur dann gilt, wenn der Arbeitgeber bei Fälligkeit der Beiträge bösglaubig war, sondern auch dann, wenn der Beitragsschuldner bei Fälligkeit keinen Vorsatz hatte, aber vor Ablauf der 4jährigen Verjährung bösglaubig wird ( BSG, Urteil vom 30. März 2000, B 12 KR 14/99 R ).